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Allgemeine Geschäftsbedingungen der nanosun s.r.o.

(Nachstehend als „AGB“ bezeichnet)

  1. EINLEITENDE BESTIMMUNGEN
    1. Verkäufer ist die nanosun s.r.o., W.-Id-Nr.: 01617290, mit Sitz in Karolinská 708/13, Prag 8 - Karlín, PLZ 186 00, eingetragen im Handelsregister beim Stadtgericht in Prag unter der Aktennummer C 209410. Käufer ist ein Kunde, der vom Verkäufer Waren kauft oder Dienstleistungen erhält. Der Verkäufer und der Käufer sind als Vertragsparteien zu verstehen.
    2. Soweit sich die AGB-Bestimmungen auf Waren und Dienstleistungen beziehen, gelten die jeweiligen Verpflichtungen auch für Waren und Dienstleistungen getrennt.
  2. ABSCHLUSS DES VERTRAGS
    1. Der Kauf von Waren und Dienstleistungen des Verkäufers unterliegt den vorliegenden AGB. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie andere allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht für den Kauf von Waren und Dienstleistungen, sogar dann nicht, wenn sie Bestellungen beigefügt sind oder auf sie verwiesen wird, oder wenn sie der sonstigen zwischen den Parteien geführten Korrespondenz beigefügt sind und vom Verkäufer nicht ausdrücklich abgelehnt werden.
    2. Die in den einzelnen Verträgen mit dem Käufer enthaltenen Bestimmungen haben Vorrang vor diesen AGB.
    3. Der Verkäufer liefert die Waren oder erbringt die Dienstleistungen an den Käufer auf der Grundlage (i) einer vom Verkäufer bestätigten Bestellung, wobei die Bestellung auf diese AGB Bezug nimmt, oder (ii) eines von den Vertragsparteien geschlossenen Vertrags. Der Verkäufer ist berechtigt, die Bestellung des Käufers abzulehnen.
    4. Im Falle einer per E-Mail übermittelten Bestellung gilt die Bestellung auch dann als gültig und verbindlich, wenn sie mit einfacher elektronischer Unterschrift des Käufers unterzeichnet ist. Der Käufer kann eine Anfrage auch über die Website des Verkäufers stellen.
    5. Der Käufer trägt die volle Verantwortung für die Richtigkeit und den Inhalt der übermittelten Bestellung.
    6. Der Käufer ist verpflichtet, die Lieferadresse für die bestellten Waren oder Dienstleistungen in der Bestellung anzugeben. Der Verkäufer haftet nicht für die Richtigkeit der vom Käufer angegebenen Adresse. Alle im Zusammenhang mit der falschen Adresse oder der Nichtabholung von Waren oder Dienstleistungen an der angegebenen Adresse entstehenden Kosten gehen ausschließlich zu Lasten des Käufers.
    7. Der Käufer ist berechtigt, einen Einzelvertrag einseitig und fristlos zu kündigen. Wenn der Käufer den Einzelvertrag auf diese Weise kündigt, ist der Verkäufer berechtigt, die vom Käufer geleisteten Vorauszahlungen für die Waren und Dienstleistungen, die Gegenstand des gekündigten Vertrags waren, als pauschale Entschädigung für die mit der Durchführung und vorzeitigen Beendigung des Vertrags zusammenhängenden Kosten einzubehalten. Das Recht des Verkäufers auf Ersatz von Schäden, die die geleisteten Anzahlungen übersteigen, bleibt unberührt. Der Verkäufer ist berechtigt, die Vorauszahlungen für Lieferungen und Leistungen nach seiner Wahl zur Bezahlung anderer Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer zu verwenden.
    8. Informationen über Waren oder Dienstleistungen, die in Werbematerialien, auf der Website des Verkäufers oder in Mustern angeführt sind, sind unverbindlich und begründen keine Rechte gegenüber dem Verkäufer. Die Bestimmungen von § 1732 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch finden keine Anwendung.
  3. PREIS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
    1. Der Preis der Waren und Dienstleistungen wird im Einzelvertrag vereinbart. Der Preis enthält keine Mehrwertsteuer; diese wird nach den geltenden Vorschriften aufgeschlagen.
    2. Der auf der Website des Verkäufers angegebene Preis für Waren und Dienstleistungen ist ein Richtwert und beinhaltet nicht die Kosten für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen (Recyclinggebühr, Versandkosten usw.). Der genaue Preis der Waren und Dienstleistungen mit allen damit verbundenen Kosten wird dem Käufer auf der Grundlage seiner Anfrage mitgeteilt.
    3. Der Preis für Waren und Dienstleistungen ist, sofern nicht anders vereinbart, vor der Lieferung von Waren und Dienstleistungen auf der Grundlage einer vom Verkäufer ausgestellten Vorschussrechnung zu zahlen. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, die Rechnungen in elektronischer Form an die E-Mail-Adresse des Käufers zu senden.
    4. Der Preis ist durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto des Verkäufers zu zahlen. Als Zahlungstermin gilt der Zeitpunkt der Einbuchung des Preises auf dem Bankkonto des Verkäufers. Bei einer Finanzierung durch Factoring ist der Preis an die Factoring-Gesellschaft zu zahlen.
    5. Der Käufer anerkennt und erklärt sich damit einverstanden, dass sich der im Einzelvertrag vereinbarte Preis für Waren und Dienstleistungen aufgrund von Preiserhöhungen durch den Hersteller erhöhen kann. In diesem Fall verpflichtet sich der Käufer, dem Verkäufer den erhöhten Preis für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen zu zahlen. Der Verkäufer wird den Käufer schriftlich (per E-Mail) über die Erhöhung des Preises der Waren und Dienstleistungen vor deren Lieferung und Bereitstellung informieren. Der Käufer hat das Recht, die Lieferung solcher Waren und Dienstleistungen innerhalb von drei (3) Werktagen ab dem Datum, zu dem der Verkäufer den Käufer über die Änderung des Preises für die Waren und Dienstleistungen informiert hat, schriftlich abzulehnen. Bei Ablehnung der Waren- und Dienstleistungslieferung durch den Käufer wird der betreffende Einzelvertrag aufgelöst. Im Falle der Kündigung eines Einzelvertrags erstattet der Verkäufer dem Käufer den für diese Waren und Dienstleistungen gezahlten Preis innerhalb von fünf (5) Werktagen nach der Kündigung.
    6. Muss man im Zusammenhang mit der Lieferung der Waren und der Erbringung der Dienstleistung Gebühren, Steuern oder andere Kosten zahlen, so sind diese Kosten vom Käufer zu tragen.
    7. Sofern die Vertragsparteien keine andere Umrechnung des Preises für Waren und Dienstleistungen in Fremdwährung in CZK vereinbaren, sollen sie den von der Bank des Verkäufers am Tag der Rechnungsausstellung bekannt gegebenen „mittleren“ Wechselkurs verwenden.
    8. Die Preise enthalten nicht die für den Transport der Ware zu dem vom Käufer angegebenen Ort anfallenden Kosten. Der Versandpreis ist von der Art und Menge der bestellten Waren, der Art der Lieferung an den Käufer und den gewählten Lieferbedingungen abhängig.
    9. Falls der Käufer mit der Zahlung des Preises für Waren und Dienstleistungen im Verzug ist, verpflichtet sich der Käufer, dem Verkäufer eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,05 % für jeden Verzugstag zu zahlen. Die Vertragsstrafe ist innerhalb von drei (3) Werktagen nach Aufforderung durch den Verkäufer zu zahlen. Die Ansprüche des Verkäufers auf Ersatz des ihm durch den Zahlungsverzug entstandenen Schadens (insbesondere der Betreibungskosten) bleiben unberührt.
    10. Bei Zahlungsverzug des Käufers mit dem Preis der Waren und Dienstleistungen ist der Verkäufer berechtigt, die Waren- und Dienstleistungslieferungen an den Käufer bis zur vollständigen Zahlung der geschuldeten Beträge, einschließlich Zubehör, auszusetzen. Der Käufer ist in einem solchen Fall nicht berechtigt, die Erfüllung einzelner Verträge auszusetzen.
    11. Beim Zahlungsverzug des Käufers mit dem Preis der Waren und Dienstleistungen wird die Frist für die Waren- und Dienstleistungslieferung in angemessener Weise verlängert. Bei verspäteter Zahlung des Waren- und Dienstleistungspreises hat der Käufer dem Verkäufer die durch die verspätete Zahlung entstandenen zusätzlichen Kosten zu erstatten, insbesondere Lagerkosten, Verzögerungsgebühren (Lagerung von Behältern über einen längeren Zeitraum), zusätzliche Zollgebühren und Steuern.
    12. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Zahlung des Preises von Waren oder Dienstleistungen aufgrund einer Beanstandung von Mängeln an Waren und Dienstleistungen verzögert vorzunehmen. Die Bestimmungen von § 2108 Bürgerliches Gesetzbuch finden somit keine Anwendung.
  4. LIEFERUNG UND ANNAHME VON WAREN
    1. Die Einzelheiten und der Zeitpunkt der Waren- und Dienstleistungslieferung werden im Einzelvertrag festgelegt. Wenn der Liefertag der Waren und Dienstleistungen auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt, verlängert sich die Frist auf den nächsten Werktag.
    2. Die Kosten für die Lieferung von Waren gehen zu Lasten des Käufers, sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben. Sollte es aus Gründen, die auf Seiten des Käufers liegen, notwendig sein, die Waren wiederholt oder auf eine andere Art und Weise als im Einzelvertrag angegeben zu liefern, ist der Käufer verpflichtet, die mit der wiederholten Lieferung oder der abweichenden Lieferart verbundenen Kosten zu tragen.
    3. Die Unterschrift der für den Käufer die Ware entgegennehmenden Person auf dem CMR-Zertifikat oder einem anderen Dokument über die Lieferung der Ware gilt als Nachweis, dass der Käufer die Ware erhalten hat.
    4. Der Käufer ist verpflichtet, die Menge und Qualität der Waren und Dienstleistungen sofort nach Erhalt zu kontrollieren. Wenn der Käufer mengenmäßige Mängel oder offensichtliche Mängel feststellt, ist er verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen und anschließend einen schriftlichen Reklamationsbericht zu verfassen und dem Verkäufer an seine E-Mail-Adresse zuzustellen. Unterlässt es der Käufer, solche Mängel innerhalb von zwei (2) Arbeitstagen nach Erhalt der Waren und Dienstleistungen dem Verkäufer schriftlich mitzuteilen, erlischt das Recht des Käufers, solche Mängel geltend zu machen, und die Waren und Dienstleistungen gelten als vom Käufer ohne Vorbehalt oder Reklamation angenommen. Wenn der Käufer die Waren und Dienstleistungen installiert oder benutzt, gelten die Waren und Dienstleistungen als vom Käufer ohne Vorbehalt oder Reklamation angenommen.
    5. Der Verkäufer wird nach Erhalt der Reklamation mitteilen, ob er die Beschwerde annimmt oder nicht. Wenn der Verkäufer die Beschwerde anerkennt, ist der Verkäufer verpflichtet, die fehlende Menge an Waren und Dienstleistungen zu liefern oder die mangelhaften Waren und Dienstleistungen gemäß den Garantiebedingungen des Verkäufers zu reparieren oder zu ersetzen.
    6. Die Schadensgefahr an der Ware geht mit der Übergabe der Ware an den vom Käufer benannten Frachtführer auf den Käufer über. Wird die Ware durch ein vom Verkäufer benanntes Transportunternehmen befördert, erfolgt der Übergang des Schadensrisikos an der Ware auf den Käufer bei Erhalt der Ware.
    7. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, sofern der vereinbarte Endtermin für die Lieferung von Waren und die Erbringung von Leistungen eingehalten wird. Der Käufer ist verpflichtet, die Teillieferungen anzunehmen.
    8. Bei höherer Gewalt (Artikel VIII der AGB) verlängert sich die Lieferungs- und Leistungsfrist um die Dauer dieser Umstände. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, einen Einzelvertrag fristlos zu kündigen, wenn sich die Lieferung von Waren und Dienstleistungen aufgrund der oben genannten Umstände um mehr als drei (3) Monate verlängert.
    9. Der Käufer anerkennt und erklärt sich damit einverstanden, dass sich die Waren- und Dienstleistungslieferung aufgrund eines Lieferverzugs des Herstellers verzögern kann. In diesem Fall ist der Käufer weder berechtigt, den Einzelvertrag zu kündigen, noch hat er Anspruch auf Schadenersatz für die Verzögerung der Waren- und Dienstleistungslieferung an den Käufer, noch hat er diesbezüglich irgendwelche anderen Ansprüche gegenüber dem Verkäufer. Der Verkäufer informiert den Käufer im Voraus schriftlich (per E-Mail) über jede Verlängerung der Lieferfrist für die Waren und Dienstleistungen. Der Käufer hat das Recht, die Lieferung solcher Waren und Dienstleistungen innerhalb von drei (3) Arbeitstagen nach dem Datum, an dem der Verkäufer den Käufer über die Verlängerung der Liefer- und Leistungsfrist informiert hat, schriftlich abzulehnen. Mit der Weigerung des Käufers, die Waren und Dienstleistungen zu liefern, wird der jeweilige Einzelvertrag aufgelöst. Im Falle der Beendigung eines Einzelvertrags ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die Vorauszahlung des Kaufpreises innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Beendigung des Einzelvertrags zurückzuzahlen.
    10. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, der Liefertermin von Waren und Dienstleistungen um bis zu 90 Tage zu verschieben. Der Verkäufer muss den Käufer schriftlich (per E-Mail) über die Fristverlängerung informieren.
    11. Wenn der Käufer oder der von ihm benannte Spediteur die Ware persönlich abholt, trägt der Käufer das Risiko des Untergangs oder der Beschädigung der Ware während der Verladung.
    12. Der Kunde ist für das Entladen der Waren verantwortlich. Der Kunde trägt das Risiko des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung der Ware beim Entladen.
    13. Die Ware wird an die im Einzelvertrag angegebene Adresse geliefert.
  5. EIGENTUMSVORBEHALT
    1. Der Käufer erwirbt das Eigentumsrecht an den Waren und Dienstleistungen (i) durch die vollständige Bezahlung des Waren- und Dienstleistungspreises einschließlich des Zubehörs der Forderungen, (ii) im Falle der Vorauszahlung zum Zeitpunkt der Waren- und Dienstleistungslieferung.
    2. Der Käufer kann über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren und Leistungen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers verfügen, insbesondere sie auf Dritte übertragen oder Rechte Dritter daran begründen.
    3. Wird die Ware oder Dienstleistung während der Dauer des Eigentumsvorbehalts des Verkäufers unter Verstoß gegen den vorstehenden Absatz vom Käufer veräußert oder in ein anderes Produkt eingebaut und erwirbt ein Dritter das Eigentum an der Ware oder Dienstleistung oder an einem Teil davon, so tritt der Käufer den Erlös aus dem Verkauf an den Verkäufer ab, der den Erlös für die Zahlung des Preises der Ware oder Dienstleistung verwendet. Das Recht des Verkäufers auf Verzugszinsen, Vertragsstrafe und Ersatz des dadurch verursachten Schadens wird durch diese Bestimmung nicht berührt.
  6. GEWÄHRLEISTUNG UND MÄNGELHAFTUNG
    1. Die Waren und Dienstleistungen sind von der Garantie in dem Umfang und zu den Bedingungen umfasst, die in den Garantiebedingungen des Verkäufers festgelegt sind, die dem Einzelvertrag beigefügt sind.
  7. KÜNDIGUNG DES VERTRAGS
    1. Jede Vertragspartei ist berechtigt, vom Einzelvertrag zurückzutreten, wenn (i) die vertragsbrüchige Vertragspartei ihren einzelvertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt und die Vertragsverletzung nicht innerhalb von 15 Tagen nach einer schriftlichen Aufforderung durch die andere Vertragspartei behebt, (ii) die Vertragspartei berechtigte Zweifel daran hat, dass die andere Vertragspartei in der Lage ist, ihre einzelvertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, und wenn die andere Vertragspartei keine ausreichenden Sicherheiten stellt, um die Erfüllung ihrer einzelvertraglichen Verpflichtungen zu gewährleisten, (iii) die andere Vertragspartei in Konkurs, in Liquidation oder in ein Insolvenzverfahren gerät oder ein Moratorium erklärt wird.
    2. Tritt der Verkäufer von einem Einzelvertrag zurück, so ist er berechtigt, (i) die Rückgabe von Waren und Dienstleistungen zu verlangen, deren Preis der Käufer nicht bezahlt hat, wobei der Käufer sich bereit erklärt, dem Verkäufer das Betreten der Grundstücke und Räumlichkeiten zu gestatten, in denen sich die Waren und Dienstleistungen befinden, (ii) die Auslieferung weiterer Waren und Dienstleistungen gemäß anderen Verträgen auszusetzen, bis der Käufer den Preis für die weiteren Waren und Dienstleistungen vor der Lieferung bezahlt hat. Wenn einer der unter (i) und (ii) dieser Klausel genannten Fälle eintritt, wird der Preis für die an den Käufer gelieferten oder erbrachten Waren und Dienstleistungen, die nicht an den Verkäufer zurückgegeben wurden, sofort fällig und zahlbar.
  8. HÖHERE GEWALT
    1. Höhere Gewalt bedeutet ein unvorhersehbares Hindernis und einen unvorhersehbaren Umstand, der die andere Vertragspartei an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen hindert, einschließlich, aber nicht beschränkt auf behördliche Anordnungen und behördliche Beschränkungen, Zollverfahren und -entscheidungen, Nichterteilung gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungen, Lieferverzögerungen seitens des Beförderers, Streiks, Kriege oder kriegsähnliche Handlungen, Aufstände oder innere Unruhen, Krankheiten oder Epidemien, Naturkatastrophen sowie andere Umstände, die sich der Kontrolle der Vertragsparteien entziehen und zum Abschluss des Einzelvertrags nicht vorhersehbar sind.
    2. Keine der Vertragsparteien soll gegenüber der anderen Partei für Schäden oder sonstige Ansprüche haften, die durch höhere Gewalt verursacht werden.
    3. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, der anderen Vertragspartei das Eintreten höherer Gewalt unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf (5) Tagen nach dem Eintreten, zu melden.
    4. Der Käufer kann nicht von seiner Verantwortung aufgrund höherer Gewalt befreit werden, wenn er den Verkäufer nicht innerhalb der in Absatz 3 dieses Artikels genannten Frist über das Auftreten von höherer Gewalt, die die Erfüllung seiner Verpflichtungen verhindert, informiert hat.
    5. Wenn die höhere Gewalt länger als 30 Tage andauert, hat der Verkäufer das Recht, den Einzelvertrag fristlos zu kündigen.
  9. Vertraulichkeitsverpflichtung
    1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen, die sie im Rahmen der Erfüllung des Einzelvertrags von der anderen Vertragspartei erhalten haben, vertraulich zu behandeln, insbesondere Informationen technischer und kommerzieller Art, Geschäftsgeheimnisse der Vertragsparteien, Informationen über die Produkte, Verfahren, Strategien, Preise, Geschäftspläne, die Finanzlage der Vertragsparteien und sonstige Informationen, deren Offenlegung für die andere Vertragspartei nachteilig sein könnte (nachstehend „vertrauliche Informationen“ genannt). Als vertrauliche Informationen gelten keine öffentlich zugänglichen Informationen, die der anderen Vertragspartei bereits vor der Unterzeichnung der Einzelvereinbarung bekannt waren.
    2. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die vertraulichen Informationen zu schützen und sie so zu bewahren, dass Unbefugte keinen Zugang dazu erhalten.
    3. Die Vertraulichkeitsverpflichtung soll nicht gelten, wenn eine Vertragspartei aufgrund von Gesetzen, behördlichen oder gerichtlichen Anordnungen oder Entscheidungen zur Offenlegung vertraulicher Informationen oder Unterlagen verpflichtet ist. In einem solchen Fall muss sie die andere Vertragspartei unverzüglich über diese Verpflichtung informieren und zusammen mit der anderen Vertragspartei rechtliche Schritte einleiten, um die Offenlegung der vertraulichen Informationen zu verhindern.
    4. Die Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei an Dritte weiterzugeben. Die Vertragsparteien verpflichten sich auch, die vertraulichen Informationen nur in dem Umfang zu verwenden, der für die ordnungsgemäße Erfüllung des betreffenden Vertrags erforderlich ist.
    5. Alle bei der Durchführung des Einzelvertrags gewonnenen Daten und Informationen werden nach dessen Beendigung endgültig gelöscht und vernichtet.
    6. Diese Vertraulichkeitsvereinbarung ist für jede Vertragspartei für einen Zeitraum von zehn (10) Jahren ab dem Abschluss des letzten von den Vertragsparteien geschlossenen Untervertrags verbindlich.
  10. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM
    1. Vom Verkäufer zur Verfügung gestellte Pläne, Zeichnungen, Dokumentation, Kataloge, Prospekte, Muster, Abbildungen usw. sind sein Eigentum oder das Eigentum der Hersteller der jeweiligen Waren und sind durch geistige Eigentumsrechte geschützt. Der Käufer ist nicht berechtigt, die vom Verkäufer erhaltenen Informationen und Unterlagen, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers zu vervielfältigen, verbreiten, verleihen, vermieten, auszustellen oder anderweitig der Öffentlichkeit zugänglich zu machen oder verwenden.
    2. Diese AGB gewähren dem Käufer keine Lizenz zur Nutzung von Informationen und Dokumenten des Verkäufers oder Dritter, die durch geistige Eigentumsrechte geschützt sind.
  11. DATENSCHUTZ
    1. Der Verkäufer wird den Käufer darüber informieren, dass er die personenbezogenen Daten, die der Käufer dem Verkäufer beim Abschluss eines Einzelvertrags mitgeteilt hat oder mitteilen wird, gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG sowie gemäß dem Gesetz Nr. 110/2019 Slg., über die Verarbeitung personenbezogener Daten (im Folgenden als „DSGVO“ genannt) für die Durchführung der Einzelverträge zwischen den Parteien verarbeitet.
    2. Der Käufer ist damit einverstanden, dass der Verkäufer seine personenbezogenen Daten an Geschäftspartner des Verkäufers und an juristische Personen der nanosun-Unternehmensgruppe ausschließlich zur Durchführung der einzelvertraglichen Verpflichtungen weitergibt.
    3. Der Käufer erteilt seine Zustimmung für einen bestimmten Zeitraum bis zur Erfüllung aller gegenseitigen Verpflichtungen der Vertragsparteien und für einen weiteren Zeitraum von zehn Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen den Vertragsparteien.
    4. Der Käufer hat Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung erhalten, die auch auf der Website des Verkäufers verfügbar sind.
  12. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
    1. Für den Fall, dass im Rahmen eines Einzelvertrags zwischen den Vertragsparteien Schadenersatz gefordert wird, ist der Verkäufer nur für den tatsächlichen Schaden haftbar, der vom Käufer ordnungsgemäß nachgewiesen und dokumentiert werden muss, sofern dieser Schadenersatz den Preis der Waren oder Dienstleistungen, die Gegenstand des betreffenden Vertrags sind, nicht übersteigt.
    2. Der Käufer hat nicht das Recht, Ersatz für entgangenen Gewinn oder für indirekte oder beiläufig entstandene Schäden oder sonstige Schäden zu verlangen, die infolge von Handlungen oder Unterlassungen des Verkäufers entstanden sind.
  13. RECHTSWAHL
    1. Diese AGB und die daraus entstehenden Beziehungen, einschließlich der einzelvertraglichen Beziehungen, unterliegen dem tschechischen Recht.
    2. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass alle ihre Rechtsstreitigkeiten vom Bezirksgericht für Prag 1 entschieden werden sollen. Die Vertragsparteien einigen sich auf die gerichtliche Zuständigkeit des Stadtgerichts in Prag für Streitigkeiten, für deren Beilegung das Landgericht in erster Instanz zuständig ist.
  14. NACHRICHTENÜBERMITTLUNG
    1. Die Vertragsparteien können alle Dokumente und sonstigen Unterlagen, die für eine Postzustellung in Frage kommen, per Post, Kurierdienst oder auf ähnliche Weise zustellen. Die Vertragsparteien senden einander Postsendungen an die Adresse, die im Einzelvertrag als Sitz der Vertragsparteien angegeben ist, oder an eine andere Adresse, die die Vertragsparteien einander schriftlich als Kontaktadresse mitteilen können. Die Vertragsparteien sind berechtigt, eine Kontaktperson zu benennen, an die die Sendungen gerichtet werden sollen.
    2. Postsendungen gelten am Tag der tatsächlichen Zustellung als zugestellt, andernfalls am zehnten (10.) Werktag nach dem Tag, an dem die Sendung zur Abholung bereitlag, auch wenn der Empfänger nicht von der Hinterlegung wusste, wenn sie an eine Adresse gemäß diesem Vertrag gesendet wurden. Die per Telefax, elektronischer Post oder mit anderen geeigneten Fernkommunikationsmitteln gesendeten Mitteilungen gelten am Tag ihrer Absendung an die von der Vertragspartei, an die die Mitteilung gerichtet ist, angegebene Nummer oder Anschrift als zugestellt; der Absendungszeitpunkt ist durch eine geeignete Aufzeichnung über die Übermittlungsart nachzuweisen.
  15. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
    1. Der Käufer ist nicht berechtigt, seine Forderungen gegen den Verkäufer, ohne dessen vorherige schriftliche Zustimmung an einen Dritten abzutreten.
    2. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer während der Vertragsbeziehung unverzüglich über Kontaktänderungen, Änderungen der ihn vertretenden Personen sowie über Tatsachen zu informieren, die die Erfüllung des Einzelvertrages durch den Käufer gefährden könnten (z. B. Insolvenzantrag, Eintritt in die Liquidation, Erklärung eines Moratoriums).
    3. Jegliche Änderungen oder Abweichungen von diesen AGB bedürfen der Schriftform. Der Einzelvertrag kann nur durch einen schriftlichen, von den Vertragsparteien unterzeichneten Nachtrag geändert werden.
    4. Der Verkäufer kann den Wortlaut der vorliegenden AGB ändern oder ergänzen.
    5. Diese AGB sind ab dem 06. Juni 2023 gültig.